Allgemeine Geschäftsbedingungen
                                                                           Stand: 01. März 2003

 

  1. Gegenstand
     

Sämtliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen von Office Service Christiane Lierschaft, Duisburg (im folgenden „Office Service“ genannt) im Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.

Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Office Service erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Office Service.
Auf diese Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Broschüren oder Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.

Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistung ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und Office Service.

  1. Angebote

Alle Angebote von Office Service sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Office Service verbindlich.

Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Office Service Dritten zugänglich machen.

  1. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

Die Leistungen von Office Service erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. Office Service übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

Der Leistungsumfang ist für Office Service nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Kunden und Office Service festgelegt worden ist.

Office Service wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

  1. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Office Service unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.

            Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Office Service             alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Office Service von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen Office Service übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die Office Service jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist Office Service berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet Office Service die Unterlagen zurück.

Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vereinbarter Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.

  1. Termine, Fristen

In Verträgen genannte Lieferungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Kunden und von Office Service schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die Office Service nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

Kommt Office Service mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann der Kunde für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,7% des Werts der Leistung, mit der sich Office Service in Verzug befindet, höchstens jedoch 7% dieses Werts, als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadenersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt Office Service im Fall des Verzugs nicht.

  1. Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag festgelegt.

Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Office Service Tätigkeitsberichte abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden geführt werden.
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.

Zusätzlich zur Vergütung berechnet Office Service die entstandenen Nebenkosten (z.B. Porto, Telefon, Büromaterial) monatlich nachträglich.

Liegt die Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben: 50% an Wochenenden und Feiertagen. Bei Eilaufträgen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr wird ein Zuschlag von 30% erhoben.

Wenn aufgrund vollständiger oder unzutreffender Informationen, oder nicht ordnungsmäßiger Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die Office Service bei Vertragsabschluß genannt hatte, so ist Office Service auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Innerhalb Zahlung von 10 Tagen wird 2% Skonto gewährt. Eine verspätete Zahlung ist mit sieben Prozent (7%) über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 jährlich zu verzinsen.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

  1. Leistungsmängel

Sollten sich bei den von Office Service erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die Office Service zu vertreten hat, ist Office Service berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Auftreten Office Service schriftlich anzuzeigen.

Hat der Kunde Office Service nach der ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachverbesserungsversuche oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadenersatzanspruch begrenzt auf 7% des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, bei mehreren Schadenersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch höchstens 7% der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche wegen Leistungsmängeln sind ausgeschlossen, diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Haftung für sonstige Schäden

Die Haftung für Office Service aus Verzug ist in den Bestimmungen 6 und 7 abschließend geregelt.

Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.

  1. Vertragsdauer

Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden.

Ist der Vertag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden, hat der Kunde das
            Recht, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Kalender-
            monats zu kündigen.

Im Fall einer Kündigung nach der Bestimmung 9 hat der Kunde die bis zum Beendigungszeitpunkt von Office Service erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen zu vergüten. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig nach der Bestimmung 9 hat er neben der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten Vergütung zusätzlich einen Betrag in Höhe von 35% der Vergütung zu zahlen, die für die nach dem Beendigungszeitpunkt noch zu erbringenden Leistungen zu entrichten gewesen wäre. Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass Office Service infolge der Nichtausführung weiterer Leistung mehr als 65% des Werts der restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb nur eine hinter der Vergütung von 35% zurückbleibende Vergütung beanspruchen kann.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.

  1. Vertraulichkeit

Der Kunde und Office Service sind einander zu vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Der Kunde und Office Service werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

Die Mitarbeiter von Office Service sind verpflichtet, das Datengeheimnis nach dem Bundesdatenschutz zu wahren.

Veröffentlichungen über die Leistungen stehen dem Kunden und Office Service frei, sofern der Firmenname und Anteil des Vertragspartners genannt werden.

  1. Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Office Service aufrechnen.

  1. Übertragung von Rechten und Pflichten
    Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung von Office Service auf Dritte übertragen.
  1. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden.

Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegen bestätigt wird.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Office Service vereinbart.

  1. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertrag

Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.

Duisburg, 01.03.2003
Office Service